Bauwerksbuch §128a · Wien

Bauwerksbuch
für Wien.

Erstellt von Ziviltechnikern – schlank nach gesetzlicher Mindestanforderung oder maßgeschneidert als fundierte Grundlage für Werterhalt und Sanierung.

ZT-Logo – Kammer der ZiviltechnikerInnen Wien NÖ Burgenland Befugte Ziviltechniker Kammer Wien NÖ Burgenland
Arch. DDI Roman Gecse und Arch. DI Bertram Chiba im Stiegenhaus eines Wiener Altbaus
Worum es geht

Was ist ein Bauwerksbuch –
und betrifft mich das?

Das Bauwerksbuch wurde 2023 in der Wiener Bauordnung novelliert (§128a) und ist seither für viele Bestandsgebäude in Wien gesetzlich verpflichtend. Es dokumentiert systematisch den baulichen Zustand eines Gebäudes und legt fest, welche sicherheitsrelevanten Bauteile – Fassade, Dach, Tragwerk, Geländer – in welchen Abständen überprüft werden müssen.

Betroffen sind nicht nur Hausverwaltungen, sondern auch Eigentümer von Villen und Einfamilienhäusern. Viele hören vom Bauwerksbuch zum ersten Mal, wenn die Frist näherrückt.

Mehr in unserem Wissensbereich

31. 12. 2027
Frist für Gebäude errichtet vor 1919
31. 12. 2030
Frist für Gebäude errichtet 1919–1945
bis 50.000 €
Strafen bei Versäumnis möglich
10 Jahre
Regelintervall für die wiederkehrenden Überprüfungen
Unser Angebot

Zwei Wege. Sie entscheiden,
was zu Ihrem Gebäude passt.

Andere Anbieter arbeiten mit standardisierten Komplettlösungen. Wir nicht. Bevor wir ein Bauwerksbuch erstellen, hören wir zu – und entwickeln das passende Vorgehen.

Variante A

Das schlanke
Bauwerksbuch

Sie müssen das Bauwerksbuch erstellen, weil das Gesetz es vorschreibt – mehr nicht. Wir halten uns an die gesetzliche Mindestanforderung. Fachlich solide, behördlich registriert, ohne unnötigen Aufwand.

Eigentümer mit knappem Budget · Standard-Wohngebäude
Variante B

Das maßgeschneiderte
Bauwerksbuch

Sie nehmen die Pflicht zum Anlass, einen echten Überblick über Ihr Gebäude zu gewinnen – als Grundlage für Sanierungsplanung, Werterhaltung oder Verkauf. Wir entwickeln das Bauwerksbuch passgenau für Ihre Ziele.

Hausverwaltungen · Gründerzeit-Zinshäuser · Villen

Mehr zu Ablauf und Kosten

Für wen wir arbeiten

Hausverwaltungen und Eigentümer.

Für Hausverwaltungen

Klare Prozesse, planbare Abläufe und Erfahrung im Wiener Altbestand. Bei mehreren Objekten gerne im Rahmenvertrag.

Für Eigentümer von Villen und Zinshäusern

Sie hören vielleicht zum ersten Mal vom Bauwerksbuch. Wir nehmen uns Zeit, alles verständlich zu erklären – kein Fachchinesisch, keine versteckten Kosten.

Sprechen wir über Ihr Gebäude.

Schreiben Sie uns kurz, um welches Gebäude es geht. Wir melden uns bei Ihnen mit einer Ersteinschätzung.

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