GC Bauwerksbuch
Seit 15 Jahren betreiben wir unser Architekturbüro GC Architektur ZT GmbH in der Neubaugasse, mitten im 7. Wiener Gemeindebezirk. Acht Mitarbeitende, zwei geschäftsführende Ziviltechniker, vielfältige Bauaufgaben in Wien und darüber hinaus.
Zwei Ziviltechniker. Bauingenieurwesen und Architektur.
Studium für Bauingenieurwesen und Baumanagement, Vertiefungsstudium Sanierungstechnik, an der FH-Bau Wien. Studium der Architektur an der Akademie der bildenden Künste, Meisterklasse Peichl; Abschluss an der Technischen Universität Wien, Institut für Wohnbau.
Studium der Architektur an der Technischen Universität Wien; Abschluss am Institut für konstruktiven Ingenieurbau (IKI) – Ressourcenorientiertes Bauen.
Warum Ziviltechniker.
Das Bauwerksbuch dürfen in Wien verschiedene Berufsgruppen erstellen. Wir möchten kurz erklären, warum wir glauben, dass Ziviltechniker dafür eine besonders gute Wahl sind.
Unabhängigkeit
Ziviltechniker sind gesetzlich zu Unparteilichkeit verpflichtet. Wir empfehlen keine Maßnahme, an deren Ausführung wir selbst verdienen. Was im Bauwerksbuch steht, ist eine neutrale fachliche Einschätzung.
Staatlich befugt und beeidet
Als Ziviltechniker übernehmen wir persönlich Verantwortung für unsere Beurteilung. Diese Stellung ist gesetzlich verankert – Behörden, Banken und Käufer wissen, woran sie sind.
Planerische Tiefe
Ein Bauwerksbuch ist mehr als eine Mängelliste. Es ordnet Befunde in den baulichen Gesamtkontext ein und liefert eine Grundlage für spätere Sanierungen oder Verkaufsprozesse – mit dem planerischen Blick aus 15 Jahren Architekturpraxis.
Architekt & Bauingenieur in einer Hand
Beide Geschäftsführer sind Architekten mit ZT-Befugnis. Einer davon zusätzlich Bauingenieur mit Vertiefung in Sanierungstechnik, der andere mit Studienabschluss am Institut für konstruktiven Ingenieurbau. Beide Disziplinen werden in einer Begehung gebraucht – und sind hier in einer Hand.
Befugte Ziviltechniker
Kammer Wien NÖ Burgenland
Befugte Ziviltechniker im Sinne des Ziviltechnikergesetzes · Mitglieder der Kammer der ZiviltechnikerInnen Wien NÖ Burgenland · Befugnis zur Erstellung von Bauwerksbüchern nach §128a Wiener Bauordnung.
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